Was tun, wenn eine nahestehende Person verstorben ist?

  • Pflichten

    Der Heimgang einer nahestehenden Person ist immer ein Moment, wenn die Familie vor viele Probleme gestellt wird. Die Hinterbliebenen sind oft nicht in der Lage, ihren Pflichten nachzugehen aber wir ,die Bestattungsfirma Walkiewicz können Ihnen in Ihrer Trauer Stütze geben.

    Von der Familie erwarten wir nur die Vorlage folgender Unterlagen:

    • Personalausweis der Person, die die Bestattungsdienstleistungen bestellt
    • Personalausweis der verstorbenen Person
    • Sterbeurkunde
    • Bescheinigung über abgeführte Versicherungsbeiträge oder Rentnerausweis

    Alle anderen Tätigkeiten überlassen Sie bitte uns.Wir bieten einen schnellen Leichentransport vom Sterbeort aus sowohl in Polen als auch in ganz Europa und haben uns auch zur Aufgabe gemacht, die Beerdigung zu organisieren und durchzuführen.

  • Formalitäten

    Nach dem Tod einer nahestehenden Person ist es nötig, einige Entscheidungen zu treffen und notwendige Formalitäten zu erledigen. In erster Linie ist eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu besorgen, die als Grundlage zur Ausstellung der Sterbeurkunde im Standesamt dient. Erst dann können Sie sich an die Bestattungsfirma Walkiewicz wenden und wir übernehmen den Rest d.h.den Gang zu den Ämtern, indem wir alle kirchlichen Angelegenheiten und auch die auf dem Friedhof selbst vertreten und beim Antrag auf Sterbegeld vermitteln.
Kontakt und Standort
Fa Walkiewicz
Internationaler Leichentransport Bestattungsfirma Walkiewicz „Hades”

Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns bitte an.

Wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich.
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